Der gesetzlich vorgeschriebene Energieausweis

Nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) sind Verkäufer oder Vermieter verpflichtet den Endenergiebedarf schon im Objektangebot mit auszuweisen und auf Nachfrage Kauf- oder Mietinteressenten zur Verfügung zu stellen.

Dabei ist zwischen dem bedarfsorientierten Energieausweis und dem verbrauchsorientierten Energieausweis zu unterscheiden.

Der Bedarfsausweis beruht auf den technischen Informationen des Gebäudes. Dazu gehören beispielsweise das Baujahr, Anzahl Wohnungen, Angaben zur Gebäudehülle (Dach, Außenwände, Keller, Isolierung, Fenster, etc.) und zur Heizanlage sowie die eingesetzte Energieart.

Beim Verbrauchsausweis werden die tatsächlich gemessenen Verbräuche der letzten drei Jahre bewertet. Wohnungsleerstände und außergewöhnliche Wetterverhältnisse werden vom Aussteller des Energieausweises berücksichtigt.

Im Rahmen der Vermarktung erstellt honsa-immobilien bei Kaufobjekten den Energieausweis. Für den Eigentümer entstehen keine Kosten.

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